Aufklärender rechtlicher Hinweis für die von mir angebotenen Therapieverfahren:

Die in meiner Praxis angewandten Therapieverfahren sind Methoden der Naturheilkunde. Sie beruhen teilweise auf langjährigem Erfahrungswissen und sind nach den derzeitigen wissenschaftlichen Standards nicht für alle Verfahren wissenschaftlich anerkannt bzw. belegt.

Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und den persönlichen Voraussetzungen des jeweiligen Menschen ab. Sollte sich im Rahmen der Behandlung zeigen, dass eine andere naturheilkundliche oder ärztliche Abklärung oder Behandlung sinnvoll oder notwendig ist, werde ich Sie darauf hinweisen.

Der Verlauf und Erfolg einer naturheilkundlichen Behandlung lässt sich nicht sicher vorhersagen. Daher kann ich für kein Therapieverfahren eine Garantie für eine Heilung oder Linderung von Beschwerden geben.

Aufklärender rechtlicher Hinweis für die von mir genutzten Diagnoseverfahren:

Die von mir angebotenen naturheilkundlichen Diagnoseverfahren beruhen auf dem Erfahrungswissen der Naturheilkunde und sind nach den derzeitigen wissenschaftlichen Standards nicht als wissenschaftlich anerkannte diagnostische Verfahren belegt.
Die mit diesen Verfahren erhobenen Befunde dienen ausschließlich der naturheilkundlichen Beurteilung und stellen keine schulmedizinische Diagnose dar. Sie können eine medizinisch notwendige ärztliche oder labordiagnostische Untersuchung nicht ersetzen.
Je nach Beschwerden und individueller Situation kann daher eine zusätzliche ärztliche oder schulmedizinische Diagnostik erforderlich sein. Auf eine solche Notwendigkeit werde ich Sie im Rahmen meiner Behandlung hinweisen.

Aufklärender Hinweis betreffs der Sorgfaltspflicht eines Heilpraktikers:

Im Rahmen meiner Behandlung prüfe ich, welche naturheilkundlichen Maßnahmen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind. Sollte sich zeigen, dass ein anderes naturheilkundliches Verfahren besser geeignet wäre als mein Angebot, werde ich Sie darauf hinweisen. Ebenso gehört es zu meiner Verantwortung, Sie auf notwendige ärztliche Abklärungen hinzuweisen, wenn dies aufgrund Ihrer Beschwerden angezeigt ist. Eine naturheilkundliche Behandlung kann dabei gegebenenfalls ergänzend zu einer ärztlichen Behandlung erfolgen.

Schweigepflicht und Vertraulichkeit der Behandlung und Ihrer Daten: Die mir im Rahmen Ihrer Behandlung anvertrauten persönlichen und gesundheitlichen Informationen behandle ich vertraulich und unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht.

Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung oder wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

Behandlungsrelevante persönliche Angaben und gesundheitliche Befunde werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und aufbewahrt. Näheres zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

Aufklärender rechtlicher Hinweis zu Honorar und Kostenerstattung

Das Honorar für meine heilpraktischen Leistungen wird zwischen Ihnen und mir vereinbart. Als Orientierung für die Honorarberechnung dient in meiner Praxis das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist keine rechtsverbindliche Gebührenordnung.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang der Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand sowie den durchgeführten Maßnahmen und gegebenenfalls anfallenden Materialkosten. Maßgeblich ist das jeweils mit Ihnen vereinbarte Honorar.

Die Kosten einer heilpraktischen Behandlung werden von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen nur im Rahmen der jeweiligen Vertrags- bzw. Beihilfebedingungen. Auch einzelne naturheilkundliche Diagnose- und Therapieverfahren können von der Erstattung ausgeschlossen sein.

Ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erfolgt, ist daher von Ihrem individuellen Versicherungsschutz abhängig. Bitte klären Sie daher gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden.

Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte von Ihnen zu entrichten. Eine eventuell verbleibende Differenz zwischen meinem Honorar und dem von einer Versicherung oder Beihilfestelle erstatteten Betrag ist von Ihnen selbst zu tragen.

Das aktuelle Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sowie Informationen zu beihilfefähigen Höchstbeträgen finden Sie hier beim Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V.